Seit 2013 können BürgerInnen bei uns - gemäß den Richtlinien der Direktförderung von Alternativ- und Umweltenergien/ÖKO-Förderung - um einen Zuschuss für Alternativenergien ansuchen.
Das Ansuchen für die Gewährung eines einmaligen Zuschusses von 10% der anerkannten Herstellungskosten, in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Förderungsbetrages, kann für folgende Anschaffungen eingereicht werden:
- Solaranlagen für Warmwasser und/oder Heizung
- Photovoltaik-Anlage
- Stückholz-Heizkessel für Zentralheizanlagen
- Pellets-Heizkessel für Zentralheizanlagen
- Hackschnitzelbefeuerte Heizkessel für Zentralheizanlagen
- Anschluss an Fernwärme
- kontrollierte Wohnraumlüftung
- Heizungswärmepumpen
Rechnungen samt Zahlungsbeleg müssen dem Ansuchen beigelegt werden.
Die maximale Förderung für einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beträgt € 1.000,- und wird nach finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde ausbezahlt.
Den Antrag dafür finden Sie im Bereich Förderungen auf unserer Homepage.