Kanalabgabenordnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Ebergassing hat in seiner Sitzung am 10.12.2025, folgende 

Kanalabgabenordnung

nach dem NÖ Kanalgesetz 1977
für den öffentlichen Kanal der Gemeinde Ebergassing beschlossen:


§6 Kanalbenützungsgebühren für den Mischwasserkanal

Zur Berechnung der laufenden Gebühren für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage (Kanalbenützungsgebühr) werden für die Schmutzwasserentsorgung folgende Einheitssätze festgesetzt:

Mischwasserkanal: € 3,20

§10 Schlussbestimmungen

(1) Diese Kanalabgabenordnung tritt mit dem Monatsersten, der dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist zunächst folgt (§ 11 NÖ Kanalgesetz 1977) in Kraft.

(2) Auf Abgabentatbestände für Kanaleinmündungsabgaben, Ergänzungsabgaben und Sonderabgaben sowie für Kanalbenützungsgebühren, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, sind die bis dahin geltenden Abgaben- und Gebührensätze anzuwenden.

Kanalabgabenordnung, gültig ab 10.12.2025 (56 KB) - .PDF