VO: Verkehrsmaßnahmen Ernst Wessely-Ring, Ferdinand Hanusch-Straße und Stefan Steinle-Straße

KalenderAushang: 17.08.2026
KalenderAbhang: 21.12.2026

KUNDMACHUNG

Der Bürgermeister der Gemeinde Ebergassing erlässt für den Ernst Wessely-Ring, Ferdinand Hanusch-Straße und Stefan Steinle-Straße folgende

VERORDNUNG

Aufgrund der Durchführung von Straßenbauarbeiten im Bereich Ernst Wessely-Ring, Ferdinand Hanusch-Straße und Stefan Steinle-Straße in 2435 Ebergassing sind für den gesamten Bereich des Ernst Wessely-Rings und der Ferdinand Hanusch-Straße sowie der Stefan Steinle-Straße innerorts und dem Radweg außerorts bis zur Ein-/Ausfahrt des Wertstoffzentrums am Süd-Östlichen Ende der Stefan Steinle-Straße im Zeitraum

Montag, 17.08.2026 bis Freitag, 18.12.2026,

folgende Verkehrsmaßnehmen erforderlich:

  • Örtliche Fahrspursperren während der Arbeitszeiten
    sowie Haltepflicht bei/für Gegenverkehr
  • Halte/Park Verbot in den Arbeitsbereichen während der gesamten Arbeitszeiten (während und außerhalb der Arbeitszeiten steht ein Fahrstreifen zur Verfügung).

Die verordneten Beschränkungen sind mit nachstehenden Straßenverkehrszeichen kundzumachen:

Das Halten und Parken ist in den Arbeitsbereichen in der Zeit von 07:00-17:00 verboten, ausgenommen sind Baufahrzeuge (StrVZ 52/13b StVO 1960 i.d.g.F.) mit den Zusatztafeln gem. § 54 StVO 1960 i.d.g.F. "Anfang", "Ende", "ausgenommen Baufahrzeuge" sowie "gilt ab 17.08.2026 bis 18.12.2026 von 07:00-17:00 Uhr"

Im Bereich der Arbeitsstelle und unmittelbar vor dem jeweiligen Beginn des
Gegenverkehrsbereiches haben die Lenker von Fahrzeugen in der durch den Pfeil angegebenen Fahrtrichtung zu fahren bzw. den angezeigten Fahrstreifen zu benutzen. (StrVZ § 52/15 StVO 1960 i.d.g.F.).

Die Verkehrszeichen gelten jedoch nur im angeführten Zeitraum.

Diese Verordnung tritt gemäß§ 44 StVO leg.cit., mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.