VO: Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch das Überhandnehmen von Ratten

03.07.2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Ebergassing hat am 02.07.2025, gemäß § 33 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBI. 1000 i.d .g.F, verordnet:

Verordnung

über die Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch das Überhandnehmen von Ratten