VO: Halte- und Parkverbot - Teilbereich Raxgasse

KalenderAushang: 24.09.2026
KalenderAbhang: 01.12.2026
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KUNDMACHUNG

Der Bürgermeister der Gemeinde Ebergassing erlässt für einen Teilbereich der Raxgasse,
entlang dem Grundstück 525/63, folgende

VERORDNUNG

Aufgrund von Arbeiten im Bereich der Liegenschaft 2435 Ebergassing, Dr. Karl RennerStraße 12, wird entlang dem Grundstück Nr. 525/63, EZ 276, in der Raxgasse eine Mulde aufgestellt.

Diese Verordnung gilt für den Zeitraum
Donnerstag, 24.09.2026 06:00 Uhr, bis Montag, 30.11.2026 18:00 Uhr
gemäß § 52, Z.13b der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.159/60, in der derzeit geltenden Fassung, das "Halten und Parken" verboten.

Die Verbote gelten jedoch nur im angeführten Zeitraum.

Die o.a. Verkehrszeichen werden mit den Zusatztafeln "Anfang" bzw. "Ende" bzw. "gilt ab 24.09.2026 06:00 Uhr bis 30.11.2026 17:00 Uhr" ausgestattet.

Diese Verordnung tritt gemäß§ 44 StVO leg.cit., mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.