Online-Einsicht: 2. Nachtragsvoranschlag 2025

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Einsichtnahme Nachtragsvoranschlag

©Gemeinde, Pixabay

Der Entwurf des 2. Nachtragsvoranschlages 2025 liegt in der Zeit

vom 07.10.2025 bis 20.10.2025

während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme auf.

Zusätzlich können Sie im unten angeführten PDF Online-Einsicht nehmen.

lnnerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger schriftliche Erinnerungen dazu im Gemeindeamt einbringen.

Auflageexemplar - 2. Nachtragsvoranschlag 2025 - Gemeinde Ebergassing (1,79 MB) - .PDF