Katastrophenhilfe vom Land NÖ

Veröffentlichungsdatum26.08.2026Lesedauer1 MinuteKategorienKleine News
Symbolbild: Einsatzkräfte kümmern sich nach einem Unwetter um einen umgestürzten Baum.

Katastrophenbeihilfe nach Unwetter vom 20. August 2026

Das Unwetter vom 20. August 2026 hat in Niederösterreich Schäden verursacht. Für Betroffene besteht die Möglichkeit, eine Katastrophenbeihilfe des Landes Niederösterreich zu beantragen.

Betroffene Privatpersonen, landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen werden gebeten, entstandene Schäden bei der Gemeinde Ebergassing-Wienerherberg zu melden.

Die Gemeinde nimmt die Schadensmeldungen auf und führt gemeinsam mit einer Kommission die erforderliche Erhebung durch. Die Ergebnisse werden anschließend an die zuständige Abteilung des Amtes der NÖ Landesregierung weitergeleitet.

Bitte auch die Versicherung informieren

Das Unwetterereignis vom 20. August 2026 ist als Naturereignis bzw. höhere Gewalt einzustufen. Betroffene werden daher ersucht, entstandene Schäden auch ihrer jeweiligen Eigenheim-, Haushalts- bzw. Betriebsversicherung zu melden und die weitere Schadensabwicklung mit der Versicherung abzuklären.

Die Möglichkeit einer Katastrophenbeihilfe des Landes Niederösterreich besteht unabhängig davon. Über die jeweiligen Voraussetzungen und eine mögliche Versicherungsleistung entscheidet die zuständige Versicherung bzw. das Land Niederösterreich im Rahmen der jeweiligen Bestimmungen.

Wichtig: Die Meldung der Schäden bei der Gemeinde ist der erste Schritt für die weitere Bearbeitung eines Antrags auf Katastrophenbeihilfe.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie auf der Website des Landes Niederösterreich unter„Katastrophenbeihilfe“ für Private, landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen.

Sollten Sie durch das Unwetter vom 20. August 2026 Schäden erlitten haben, bitten wir Sie, sich möglichst rasch mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen.