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17.09.2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Ebergassing hat in seiner Sitzung am 17.09.2025 die Abänderung der Friedhofsgebührenordnung nach dem NÖ. Bestattungsgesetz 2007 beschlossen.
§1 Arten der Friedhofsgebühren
Für die Benützung des Gemeindefriedhofes werden eingehoben:
§2 Grabstellengebühren
Die Grabstellengebühr für die erstmalige Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen bzw. bei sonstigen Grabstellen beträgt für
§3 Verlängerungsgebühren
Die Grabstellengebühr für die Verlängerung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre beträgt für
§4 Beerdigungsgebühren
1.) Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei
2.) Bei Beerdigungen außerhalb der Dienstzeit (Montag bis Donnerstag ab 16 Uhr und Freitag ab 13 Uhr, sowie Samstag, Sonn- und Feiertag) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um€ 65,- je angefangene Stunde.
3.) Die Beerdigungsgebühr von Leichen von Kindern (Kinder unter 14 Jahren) beträgt die Hälfte der im Absatz 1 festgesetzten Gebührensätze.
§5 Enterdigungsgebühren
Die Enterdigungsgebühr für die Enterdigung einer Leiche beträgt das Zweifache der jeweiligen Beerdigungsgebühr. Für die Enterdigung einer Urne gelangt der gleiche Betrag zur Vorschreibung wie bei der Beerdigung.
§6 Gebühren für die Benützung der Aufbahrungshalle und der Leichenkammer
§7 Schluss- und Übergangsbestimmungen
Diese Friedhofsgebührenordnung wird mit dem Monatsersten rechtswirksam, der dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgt.
Verordnung Friedhofsgebührenordnung, 17.09.2025 (148 KB) - .PDF